Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching/Psychologische Beratung und Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Stand: April 2023

Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach, psychologischer Beraterin und Heilpraktikerin für Psychotherapie Nana Schewski, M.Sc. (nachfolgend Coach/Heilpraktikerin für Psychotherapie genannt) und dem Klienten/Patienten als Behandlungsvertrag, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/Patient das Angebot des Coaches/ der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt.

Mitwirkungspflicht
Der Klient/Patient ist für die Erfüllung und Umsetzung der vereinbarten Inhalte und „Hausaufgaben“ selbst verantwortlich. Aktive Mitwirkung des Klienten/Patienten ist für die erfolgreiche Zusammenarbeit unabdingbar.

Coaching- , Therapieplan
Der Coaching-, Therapieplan wird mit dem Klienten/Patienten besprochen und ggf. aktualisiert. Der Coach/die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt die Dienste gegenüber dem Klienten/Patienten in der Form, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Soweit der Klient/Patient die Anwendung bestimmter Verfahren ablehnt, hat er das dem Coach/der Heilpraktikerin für Psychotherapie mitzuteilen.

Erfolgsaussicht
Ein subjektiv erwarteter Erfolg oder Heilung des/Klienten/Patienten kann nicht garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching oder psychotherapeutischen Leistung.

Der Coach/die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, eine Behandlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. abzubrechen, wenn er/sie aufgrund seiner/ihrer Spezialisierung oder aus anderen Gründen nicht coachen/therapieren kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches/der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

Am Anfang der Behandlung wird festgelegt, ob ein Coaching oder eine Therapie angestrebt und ratsam ist.

Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Ablehnung einer angeratenen ärztlichen Untersuchung kann für die weitere Zusammenarbeit mit dem Klienten/Patienten entscheidend sein.

Der Coach/ die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist.
Auch der Klient/Patient hat das Recht, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich/per Email erfolgen.

Vergütung
Der Coach/ die Heilpraktikerin für Psychotherapie erhält für das Coaching/die Psychotherapie das vereinbarte Honorar. Die Honorare sind vor jedem Termin von dem Klienten/ Patienten innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug zu bezahlen, es sei denn, es wurden Ratenzahlungen oder andere Sonderregelungen vereinbart.

Vereinbarte Termine und Absagen
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient/Patient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient/Patient wenigstens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Krankheit, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

Spezielle vergünstigte Angebote wie Stunden-Pakete können nach dem Erwerb nicht gesplittet und rückgängig gemacht werden. Für die Stunden-Pakete gezahltes Honorar kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn die Reststunden nicht vollständig aufgebraucht sind. Im Falle einer gütlichen Einigung werden die geleisteten Stunden als Einzelstunden und der Büroaufwand mit einer zusätzlichen Stunde berechnet. Termine, die von Seiten des Coaches/der Heilpraktikerin für Psychotherapie abgesagt werden müssen, werden dem Klienten/Patienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient/Patient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach/die Heilpraktikerin für Psychotherapie. Dieser/diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Digitale Produkte wie E-Book oder Onlinekurs unterliegen nicht dem Rückgaberecht.

Vertraulichkeit
Der Coach/die Heilpraktikerin für Psychotherapie sichert zu, alle Daten des Klienten/Patienten vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching-/ Therapiezwecken angefertigt werden. Verlangt der Klient/Patient ein detailliertes Protokoll über das Coaching/die Therapie, dann erstellt der Coach/die Heilpraktikerin für Psychotherapie dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

Leistungsort:  Das Coaching/ die Therapie findet nach Absprache entweder in den Praxisräumen, oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache oder online statt.

Coaching- und Therapiekonzepte und -Unterlagen
Alle Coaching- und Therapiekonzepte und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach/der Heilpraktikerin für Psychotherapie. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch des Klienten/Patienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach/die Heilpraktikerin für Psychotherapie. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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